Es gibt die Möglichkeit einer Teilrückerstattung durch die gesetzlichen Krankenkassen wie ÖGK, SVS, BVAEB und KUF. Diese Regelung gilt nur für Einzeltherapien, sofern man in Österreich versichert ist.

Optional kann einer zusätzliche Rückvergütung über eine private Krankenversicherung abgerechnet werden. Bitte informieren Sie sich darüber in der Polizze oder bei Ihrem Versicherungsunternehmen bzw. Versicherungsmakler.

Die Höhe der Honorarnote können Sie bei mir direkt erfahren und die Höhe des Zuschusses pro Sitzung durch die Kassen finden sie hier.